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Allgemeine Verkaufsbedingungen der
Stiefelmayer-MesstechnikGmbH & Co. KG

Allgemeines - Geltungsbereich
1. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne daß es eines erneuten Hinweises auf unsere AGB bedarf.

Angebote
1. Unsere Angebote, auch seitens unserer Vertreter, sind stets freibleibend. Erteilt uns der Besteller einen Auftrag, ist er zwei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Alle Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. An den zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen behalten wir uns das Eigentum, Urheber- und sonstige Rechte vor. Dritten dürfen die Unterlagen nur nach unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden.
3. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten "solange der Vorrat reicht", wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten.
4. Durch Anklicken des Buttons 'Bestellung abschicken' im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

Konstruktionsaufgabe - Fertigung nach Zeichnung
1. Werden wir mit einer Konstruktionsaufgabe beauftragt, sind wir in der Art und Weise der Lösung im Rahmen des allgemeinen Stands der Technik frei. Wünscht der Auftraggeber eine von unserem Vorschlag abweichende Lösung, hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
2. Überläßt uns der Auftraggeber Zeichnungen des von uns zu fertigenden Gegenstands, schulden wir nur die zeichnungsgerechte Ausführung.

Preise - Zahlungsbedingungen
1. Die auf den Produktseiten genannten Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für alle Lieferungen für Zubehör pauschal EUR ... .. pro Bestellung. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.
3. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorauskasse, Lastschrift oder Rechnung.
* Vertriebsgebiet Schweiz: Zollgebühren müssen extra in Rechnung gestellt werden. Die Höhe der Zollgebühren werden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
4. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
5. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.
6. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
7. Unsere Preise gelten in EURO (€) ab Werk. Kosten für Verpackung und Transport, bei Auslandslieferungen auch Zoll- und sonstige Gebühren, werden vom Auftraggeber getragen.
8. Zu unseren Preisen kommt die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe hinzu. Bei einer Änderung der Umsatzsteuer sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzupassen.
9. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, wegen eventuell zwischen Vertragsschluß und Lieferung eingetretener Kostensteigerungen für Beschaffung, Herstellung, Lieferung und Montage die Preise entsprechend anzupassen.
10. Unsere Rechnungen sind mit Zugang beim Empfänger zur Zahlung fällig.
11. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf unsere Preise ausschließlich Kosten für Verpackung und Transport. Es setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Bestellers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
12. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, und wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, pro Jahr zu verlangen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzu­weisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
13. Zur Aufrechnung mit Gegenforderungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
14. Werden uns nach Vertragsschluß Umstände bekannt, die geeignet sind, begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers hervorzurufen (Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels, Einzelzwangsvollstreckung, Stellung eines Insolvenzantrags), sind wir berechtigt, vom Auftraggeber nach dessen Wahl die Zahlung der Vergütung oder die Stellung von Sicherheiten in Höhe der von dem Auftraggeber zu leistenden Vergütung Zug um Zug gegen unsere Leistung zu verlangen. Ist der Auftraggeber nicht imstande, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Aufforderung Sicherheit zu leisten, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im übrigen sind wir zu weiteren Leistungen nur Zug um Zug gegen die Zahlung der Vergütung oder die Stellung von Sicherheiten in Höhe der von dem Auftraggeber zu leistenden Vergütung verpflichtet.

Gefahrübergang - Abnahme
1. Ein Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
2. Teilleistungen sind zulässig und abrechenbar, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
3. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muß unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Mitteilung der Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Auftraggeber darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

Lieferfrist
1. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt nach Beibringung der vom Auftraggeber gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Begehrt der Auftrag­geber eine unserer Leistungen binnen einer bestimmten Frist, ist hierfür eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich. Wir sind nicht verpflichtet, uns überlassenes Material darauf­hin zu überprüfen, ob der Auftraggeber Dritten gegenüber eine Frist oder sonstige Verpflichtungen einzuhalten hat.
3. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich, auch innerhalb eines Lieferverzugs, bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen. Vereinbarte Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt, daß wir von unserem Lieferanten rechtzeitig selbst beliefert werden. Ist dies nicht der Fall, verlängern sie sich angemessen.
4. Bei Auftragsänderungen, die nach Vertragsschluß zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbart werden und die die Lieferfrist beeinflussen, verlängert sich eine vereinbarte Lieferzeit in angemessenem Umfang.
5. Der Auftraggeber kann neben der Leistung den Ersatz eines durch eine etwaige Verzögerung der Leistung entstandenen Schadens verlangen; dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der vereinbarten Vergütung.

Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen vor.
2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur Begleichung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig noch entstehenden Forderungen vor.
3. Bei Pfändungen, sonstigen Eingriffen Dritter oder Besitzwechsel des Kaufgegenstandes wird uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Vollstreckungsbeamte oder Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Durchsetzung der Aufhebung des Zugriffs und der Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.
4. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall ermächtigt wird, die von uns erworbene Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, insbesondere nicht in Zahlungsverzug ist sowie kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, daß der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aus­händigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung des Kaufgegenstands durch den Auftraggeber wird stets für uns vorgenommen. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstands zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung.
Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstands zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Auftraggeber verwahrt das Miteigentum für uns.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der reali­sierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Aus­wahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Gewährleistung
1. Wir leisten Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.
2. Der Auftraggeber hat die von uns erbrachten Warenlieferungen und Leistungen unverzüglich auf Vertragsidentität, Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen und, wenn sich Abweichungen oder Mängel zeigen, diese uns unverzüglich anzuzeigen. Unterläßt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt unsere Ware oder Leistung als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß der Auftraggeber diesen unverzüglich nach Entdeckung uns anzeigen; anderenfalls gilt unsere Ware oder Leistung auch im Hinblick auf diesen Mangel als genehmigt. Gilt unsere Ware oder Leistung als genehmigt, ist der Auftraggeber auch mit Rückgriffsansprüchen nach §§ 437 ff., 478 BGB ausgeschlossen.
3. Wir können die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs.2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; unser Recht, auch diese zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unberührt.
4. Unerhebliche Mängel berechtigen den Auftraggeber in keinem Fall zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Stellen wir fest, daß ein vom Auftraggeber behaupteter Mangel der von uns gelieferten Sache auf der Fehlerhaftigkeit einer von einem unserer Lieferanten gelieferten Sache beruht, teilen wir dies dem Auftraggeber schriftlich mit und treten unsere Gewährleistungs- und Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten an den Auftraggeber ab. In diesem Fall kann der Auftraggeber Gewährleistungs- und Rückgriffsansprüche gegen uns erst geltend machen, wenn er vorher nachweislich erfolglos gegen unseren Lieferanten Gewährleistungs- oder Rückgriffsansprüche geltend gemacht hat.
6. Stellen wir fest, daß ein vom Auftraggeber behaupteter Mangel tatsächlich nicht vorliegt oder der Liefergegenstand in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden und dadurch der Schaden entstanden ist oder der Schaden auf unsachgemäßer Behandlung oder Verschleiß beruht, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die Kosten des Mangelbeseitigungsversuchs, insbesondere Kosten für Arbeitszeit und Material sowie Fahrtkosten zu ersetzen. Pro Mannstunde berechnen wir € 90,00 zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Geltendmachung höherer Kosten bleibt uns vorbehalten. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, daß uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr oder, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt bei der Lieferung von Waren mit deren Ablieferung und bei Werkleistungen mit der Abnahme des Werks. Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen uns nach §§ 437 ff., 478 BGB verjähren nach § 479 BGB. Errichten wir ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, verjähren die Gewährleistungsansprüche nach § 634a BGB in fünf Jahren beginnend mit der Abnahme des Werks.
8. Bei Lieferung gebrauchter Ware schließen wir jede Gewährleistung aus.

Schadensersatz - Rücktritt
1. Verletzen wir eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis oder erbringen wir die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet, kann der Auftraggeber unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.
2. Erbringen wir eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Auftraggeber unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Haben wir bereits eine Teilleistung bewirkt, kann der Auftraggeber vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.
3. Der Auftraggeber kann vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn unsere Pflichtverletzung unerheblich ist.
4. Wir sind ungeachtet der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) sich der Auftraggeber vertragswidrig verhält und die Pflichtverletzung erheblich ist,
b) der Auftraggeber falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder
c) die von uns geschuldete Leistung nicht verfügbar ist. In diesem Fall verpflichten wir uns, den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Auftraggebers unverzüglich zu erstatten.

Rechte Dritter
1. Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, daß eine unserer Leistungen seine Rechte verletze, benachrichtigt uns der Auftraggeber unverzüglich, umfassend und schriftlich und gibt uns Gelegenheit, die geltend gemachten Ansprüche abzuwehren.
2. Überläßt uns der Auftraggeber zur Herstellung von Produkten Zeichnungen, Modelle oder Muster, steht er uns gegenüber dafür ein, daß diese frei von Schutzrechten Dritter sind. Machen Dritte uns gegenüber Schutzrechte geltend, stellt uns der Auftraggeber auf erste Anforderung hin frei. Wir sind in diesem Fall ohne Prüfung der Rechtslage weiter berechtigt, die Herstellung und Auslieferung der betroffenen Produkte einzustellen.

Haftung
1. Wir haften für alle Schäden, die durch uns oder unsere leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig ver­ursacht worden sind.
2. Wir haften auch für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, soweit ein Verstoß gegen diese die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
3. Wir haften auch, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder dem Auftraggeber eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder des Werks gegeben haben.
4. Wir haften auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch uns oder auf einer schuldhaften Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
5. Im übrigen sind alle Schadensersatzansprüche gegen uns, insbesondere wegen Verzugs oder Pflichtverletzung sowie außervertragliche Ansprüche, auch wegen entgangenen Gewinns, ausgebliebener Einsparungen, entgangener Gebrauchsvorteile, fehlgeschlagener Aufwendungen, mittelbarer Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
6. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind darüber hinaus der Höhe nach auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt; Ansprüche, die infolge der Realisierung von für uns nicht vorhersehbaren Exzeßrisiken entstehen, können nicht geltend gemacht werden.
Diese Begrenzung gilt nicht, wenn wir dem Auftraggeber einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder des Werks gegeben haben.
Diese Begrenzung gilt auch nicht, soweit es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch uns oder auf einer schuldhaften Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, handelt.
7. Unsere gesetzliche Haftung wegen einer Verletzung von Gesundheit oder Leben sowie nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) bleibt von den vorstehenden Klauseln unberührt.

Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Betriebsgeheimnisse uneingeschränkt geheim zu halten und Dritten nicht offenzulegen. Als Betriebsgeheimnisse gelten alle Angaben über unsere betrieblichen Verhältnisse, soweit wir diese nicht selbst veröffentlicht haben. Diese Verpflichtungen bestehen auch über die Vertragsdauer hinaus fort.

Neuheitsschutz
Durch den Austausch von Informationen jeglicher Art zwischen den Parteien wird in keinem Fall eine Neuheitsschädlichkeit nach § 3 PatG, Art. 54 des Europäischen Patentübereinkommens sowie entsprechender Bestimmungen der Patentgesetze anderer Länder begründet.

Referenzen
Wir sind berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen.

Gerichtsstand - Erfüllungsort - Rechtswahl
1. Gerichtsstand ist Stuttgart
2. Vertraglicher Erfüllungsort ist Denkendorf.
3. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

Weitere Informationen

Bestellvorgang
Wenn Sie das gewünschte Produkt gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons 'Bestellen' in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons 'Warenkorb' unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des Symbols 'Löschen X' wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button 'Weiter zum Bestellformular'. Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein, die Pflichtangaben sind mit einem '*' gekennzeichnet. Nach Eingabe Ihrer Daten überprüfen Sie Ihre Eingaben bitte nochmals. Durch Anklicken des Buttons 'Bestellung abschicken' schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie weitere Informationen, z.B. zu Korrekturmöglichkeiten.

Vertragstext
Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per Email zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

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Sonstiges - Salvatorische Klausel
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages, eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung oder eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Vertragspartner vereinbaren für diesen Fall anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke die Geltung der gesetzlichen Vorschriften.

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Stand 14.10.2003

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